Seit dem 1. Januar 2013 gilt das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, welches das bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst hat.
Mit dieser Änderung ist neu das Familiengericht, c/o Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Das Familiengericht entscheidet über die Errichtung von Beistandschaften und überträgt die Massnahmen zur Betreuung den Sozialen Diensten Neuenhof. Das Familiengericht ist in der Folge auch Aufsichtsbehörde über die Fallführung von Beistandschaften und entscheidet über allfällige Anpassungen der bestehenden Massnahmen.
Für die Mandatsführung sind und bleiben die Sozialen Dienste Neuenhof zuständig. Dieser beschäftigt so genannte Berufsbeistände bzw. Berufsbeiständinnen.
Familiengericht
c/o Bezirksgericht Baden
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden
Tel. 056 200 13 13