Jagdaufsicht

Die Jagdgesellschaften sind für die Jagdaufsicht in ihrem gepachteten Jagdrevier verantwortlich. Dazu werden eine Jagdaufseherin bzw. ein Jagdaufseher und die jeweilige Stellvertretung vom Kanton in Pflicht genommen.

Die Jagdaufsicht kontrolliert die Einhaltung des Jagdgesetzes wie zum Beispiel die Schonzeiten für jagdbare Wildarten oder die Leinenpflicht für Hunde im Wald. Sie beraten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Fragen von Wildschäden und stehen der Bevölkerung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Wildtieren und Wildunfällen zur Verfügung.

Bei Fahrzeugkollisionen mit Wildtieren, die immer über den Notruf der Kantonspolizei (Tel. 117) gemeldet werden müssen, rückt die Jagdaufseherin oder der Jagdaufseher der zuständigen Jagdgesellschaft aus. Sie kümmern sich um die verletzten Wildtiere.

Informationen zum Jagdrevier Neuenhof sowie zu dem/der zuständigen Jagdaufseher/in bzw. dem/der jeweiligen Stellvertreter/in finden Sie hier.