Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie andere Berechtigte besteht die Möglichkeit des gebührenpflichtigen Dauerparkierens an signalisierten Örtlichkeiten. Das Dauerparkieren von Gesellschaftswagen, Lastwagen, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Anhängern ist nicht zulässig.
Detaillierte Informationen zu den Gebühren, den Parkraumzonen sowie dem Parkplatzangebot auf öffentlichem Grund finden Sie hier.
Das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund tagsüber ist gebührenpflichtig. Sie können für CHF 40 pro Monat eine Parkbewilligung online oder am Schalter beim Gemeindebüro Neuenhof beziehen. Es müssen keine Parkkarten mehr im Fahrzeug hinterlegt werden. Die Kontrolle erfolgt durch die Polizei über das Kontrollschild.
Für die erstmalige Beantragung einer Parkkarte benötigt das Gemeindebüro eine Kopie des Fahrzeugausweises. Der Fahrzeugausweis kann als Kopie per Mal eingereicht oder bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden.
Das dauerhafte öffentliche Parkieren über Nacht auf öffentlichem Grund ist in der Gemeinde Neuenhof gebührenpflichtig. Die Gebühren für das Parkieren während der Nacht betragen CHF 30 pro Monat. Dieser Betrag wird mittels Rechnung quartalsweise erhoben.
Die Parkbewilligung für das Nachtparking kann online oder am Schalter beim Gemeindebüro Neuenhof bezogen werden.