Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich Willkommen in Neuenhof!
Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Zuzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass zuvor bei der früheren Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss. Nutzen Sie eUmzug für die Abmeldung in der früheren Wohngemeinde sowie die Anmeldung in Neuenhof. Ist eUmzug für Sie nicht möglich, nehmen wir Ihre Anmeldung gerne auch persönlich am Schalter des Gemeindebüros entgegen.
Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige
- Identitätskarte/Pass
- Heimatschein falls vorhanden (resp. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz, zwingend)
- Familienausweis (bei Verheirateten mit Kindern)
- Geburtsschein/Anerkennung/Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag1 auf eigenen Namen
Bei Untermietverhältnissen: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/des Eigentümers - Heimtierausweis/Petcard (bei Hundehaltenden)
Ausländische Staatsangehörige EU/EFTA
- Personalausweis/Pass
- Ausländerausweis
- Geburtsschein/Abstammungsurkunde falls vorhanden (mit Namen der Eltern)
- Familienausweis/Eheschein (bei Verheirateten)2
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (bei Geschiedenen)2
- Anerkennung/Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag1 auf eigenen Namen
Bei Untermietverhältnissen: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/des Eigentümers - Heimtierausweis/Petcard (bei Hundehaltenden)
Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten
- Pass
- Ausländerausweis
- Geburtsschein/Abstammungsurkunde falls vorhanden (mit Namen der Eltern)
- Familienausweis/Eheschein (bei Verheirateten)2
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (bei Geschiedenen)2
- Anerkennung/Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Zusicherung/Einreiseerlaubnis des Amts für Migration und Integration (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Krankenkassennachweis
- Mietvertrag1 auf eigenen Namen
Bei Untermietverhältnissen: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/des Eigentümers - Heimtierausweis/Petcard (bei Hundehaltenden)
1Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.
2 Sämtliche Dokumente müssen in Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch verfasst oder übersetzt sein.