Die Gemeinde Neuenhof ist seit 1. April 2013 dem Friedensrichteramt Kreis IV (Bergdietikon, Killwangen, Spreitenbach, Wettingen, Würenlos, Neuenhof) zugeteilt.
Aufgaben
Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Schlichtungsgesuche für Geldforderungen, Erbstreitigkeiten, Nachbarstreitigkeiten, Vereinsrechtsstreitigkeiten etc. sind beim Friedensrichteramt Kreis IV Wettingen einzureichen.
Nicht zuständig ist das Friedensrichteramt bei Streitsachen aus dem Miet- und Arbeitsrecht sowie bei Ehescheidungen. Hierfür bestehen eigene Schlichtungsstellen beim Bezirksgericht Baden (Mietgericht, Arbeitsgericht Familiengericht). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ergibt sich anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter oder der Friedensrichterin keine gütliche Einigung der Parteien, können die Friedensrichter (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von 2'000.00 Franken einen Entscheid fällen. Bei Streitwerten bis 5‘000 Franken besteht die Möglichkeit zu einem Urteilsvorschlag, den die Parteien annehmen oder ablehnen können. Bei einer Ablehnung und bei Streitwerten über 5‘000 Franken wird – wenn sich die Parteien nicht einigen können – eine Klagebewilligung ausgestellt. Diese ermöglicht es der klagenden Partei, innert einer bestimmten Frist ihre Klage als nächsten Schritt beim Bezirksgericht einzureichen.
Hinweis: Generelle Informationen zum Schlichtungsverfahren und zum Download eines Schlichtungsgesuchs finden Sie unter folgendem Link.
Adresse für Eingaben | Friedensrichteramt Kreis IV |
Webseite | |
Telefon | 056 437 78 25 (Anrufbeantworter) |
Geschäftsführender Friedensrichter | Tel. 079 663 87 12 | |
Geschäftsführender-Stv. Friedensrichter | Tel. 079 507 65 11 | |
Friedensrichterin |
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Die Gemeinde Neuenhof bietet zudem für die Neuenhofer Einwohner eine unentgeltliche Rechtsauskunft jeweils alle 14 Tage, montags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus Neuenhof, Sitzungszimmer UG, an. Die genauen Termine finden Sie hier.