Das Betreibungsamt besorgt für die Gläubiger das Inkasso, wenn Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dies geschieht im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Zu den Hauptaufgaben zählt das Ausstellen von Zahlungsbefehlen, das Vollziehen von Sach- und Lohnpfändungen, Arresten, Retentionen und deren Beurkundung. Auch gehören zum vielfältigen Aufgabenbereich des Betreibungsamtes das Abrechnen der Betreibungen sowie die Überweisung der eingegangenen Zahlungen an die Gläubiger. Im Weiteren verwertet das Betreibungsamt gepfändete Gegenstände aus Faust- und Grundpfändern, erteilt Auskünfte aus dem Betreibungsregister, führt das Eigentumsvorbehaltsregister und macht amtliche Feststellungen.
Das Betreibungsamt befindet sich im ersten Stock des Gemeindehauses an der Zürcherstrasse 107.
Zahlungen können auf folgendes Konto überwiesen werden. Unsere Bankverbindung:
Kontonummer 50-4630-7
IBAN CH32 0900 0000 5000 4630 7
BIC POFICHBEXXX
Telefon | 056 416 21 30 |
PC-Konto / IBAN | CH32 0900 0000 5000 4630 7 (Konto lautet auf: Betreibungsamt Neuenhof, 5432 Neuenhof) |
Der Betreibungsregisterauszug kann am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden. Die Kosten für den Auszug sind direkt vor Ort zu bezahlen. Für die Abholung von Betreibungsregisterauszügen für Drittpersonen (auch Ehepartner/in), ist zwingend eine Vollmacht oder ein Interessensnachweis vorzulegen.
Um einen Betreibungsregisterauszug auf dem schriftlichen Weg zu erhalten, bitten wir Sie, den Betrag von Fr. 18.00 (inkl. Porto) auf das Konto (IBAN CH32 0900 0000 5000 4630 7), Betreibungsamt Neuenhof, 5432 Neuenhof, zu überweisen. Geben Sie uns per E-Mail betreibungsamt(at)neuenhof.ch bitte folgende Angaben bekannt: Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Adresse. Nach Eingang der Zahlungsgutschrift (oder Zahlungsnachweis) wird Ihnen der Auszug per A-Post zugesandt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Betreibungsregisterauszüge per Mail verschicken.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Betreibungsregisterauszug digital zu bestellen. Hier sind weitere Informationen zu der Bestellung von Betreibungsregisterauszügen ersichtlich.
Wir empfehlen, Betreibungsregisterauszüge direkt beim Betreibungsamt zu beziehen bzw. über das SmartServicePortal zu beziehen und nicht über Drittanbieter erstellen zu lassen, da bei Bestellungen über Drittanbieter zusätzliche Kosten erhoben werden können.