Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung (GVK Baden und Umgebung)
Kanton, Region und Gemeinden gestalten gemeinsam die Mobilität der Zukunft im Raum Baden und Umgebung. Es sollen zukunftsweisende, nachhaltige, flexible und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Mobilitätsangebote sowie eine hochwertige Entwicklung des Siedlungs- und Freiraums entstehen. Das entsprechende Gesamtverkehrskonzept entsteht in einem breiten partizipativen Prozess – mit einem ergebnisoffenen Ansatz und innerhalb eines klar definierten Gestaltungsspielraums.
Ein Kernanliegen ist die Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs. Insbesondere der Anteil des Veloverkehrs soll deutlich steigen. Zudem ermöglicht die Verkehrsentlastung im Zentrum Baden eine hochwertige Siedlungs- sowie Freiraumentwicklung und bietet mehr Fläche und Sicherheit für den öffentlichen, den Fuss- und den Veloverkehr.
Online-Partizipation
Eine detaillierte Beschreibung zum Thema aber auch der Link zur Online-Befragung kann hier heruntergeladen werden.
Regionales Gesamtverkehrskonzept Ostaargau (rGVK Ostaargau)
Der Ostaargau ist eine dynamische, wirtschaftlich sehr starke Region und wird – insbesondere in den Zentren – als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort überdurchschnittlich wachsen. Damit steigen auch die Mobilitätsansprüche: Mit dem regionalen Gesamtverkehrskonzept Ostaargau (rGVK Ostaargau) soll diese Herausforderung gemeistert werden.
Der Grosse Rat hat am 4. Mai 2021 die Vorschläge des Regierungsrats angenommen und wichtige Entscheide zum Regionalen Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Ostaargau mit den fünf Handlungsfeldern "Bahn und Bus", "Fuss- und Veloverkehr", "Strassennetz und Betrieb", "Stadt- und Freiraum" sowie "Mobilitätsmanagement" gefällt. Der Projektstand ist in den betroffenen Räumen unterschiedlich weit fortgeschritten. Deshalb wird die Planung in den einzelnen Räumen mit je spezifischen Planungen/Projekten sowie dem jeweiligen Projektstand angepassten Partizipationsmassnahmen weitergeführt. Die verschiedenen Projekte/Planungen aus dem rGVK Ostaargau werden laufend aufeinander abgestimmt. Den Rahmen für alle Vorhaben bildet das entsprechende Richtplankapitel zum rGVK Ostaargau (PDF, 12 Seiten, 6,7 MB) auf der Basis der kantonalen Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU.
Limmattalbahn (LTB)
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt zeigt im Anhörungs- und Erläuterungsbericht, wie die Limmattalbahn – die Ende 2022 den Betrieb zwischen Zürich Altstetten und Killwangen-Spreitenbach aufnehmen soll – in einem weiteren Schritt über Neuenhof und Wettingen bis nach Baden verlängert werden kann. Ausserdem wird je ein geeigneter Standort für eine zukünftige, zusätzliche Haltestelle Tägerhard an der SBB-Linie Wettingen–Würenlos und eine Haltestelle Asp an der im Bau befindlichen Limmattalbahn hergeleitet. Nach der Auswertung der Eingaben aus der Anhörung könnte der Grosse Rat 2020 die Vorhaben Weiterführung der Limmattalbahn von Killwangen bis Baden, S-Bahn-Haltestelle Wettingen Tägerhard und Limmattalbahn-Haltestelle Spreitenbach Asp im kantonalen Richtplan auf Stufe Zwischenergebnis eintragen. Nach weiteren Vertiefungsarbeiten und der vollständigen räumlichen Abstimmung sollen die Vorhaben 2023 im Richtplan festgesetzt werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zur oben genannten Anpassung des Richtplans Stellung nehmen.
OASE
Der Ostaargau ist eine dynamische, wirtschaftlich sehr starke Region und wird – insbesondere in den Zentren – überdurchschnittlich wachsen. Mit dem Bevölkerungswachstum steigen auch die Mobilitätsansprüche: Das regionale Gesamtverkehrskonzept Ostaargau bietet die beste Lösung, um diese Herausforderung zu meistern.
Der Ostaargau ist attraktiv. Dies führt auch in den kommenden Jahren zu einem starken Wachstum. Bis zum Jahr 2040 werden hier 30 Prozent mehr Menschen leben und es wird 20 Prozent mehr Arbeitsplätze geben. Das Wachstum stellt hohe Anforderungen an die Mobilität von morgen.
zur Stellungnahme des Gemeinderates vom 20. Januar 2020.
zur Stellungnahme des Gemeinderates vom 5. Oktober 2020.