Über die Einwohnergemeindeversammlung

Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ in der Gemeinde und hat die Funktion der gesetzgebenden Gewalt (Legislative). Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltunng aus. Sie setzt sich zusammen aus allen Stimmberechtigten, welche in der Gemeinde Neuenhof ihren Wohnsitz haben. Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat spätestens 14 Tage vor der Versammlung einberufen.

Die Gemeindeversammlung entscheidet abschliessend über die traktandierten Geschäfte, wenn mindestens 1/5 der Stimmberechtigten einen Antrag ablehnt oder diesem zustimmt. Beschlüsse der Gemeindeversammlung, welche nicht wie vorstehend gefasst worden sind, unterstehen dem fakultativen Referendum. Das heisst, es kann dagegen innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse das Referendum ergriffen werden. In Neuenhof sind für ein Referendum die Unterschriften von 1/5 der Stimmberechtigten nötig.

Es sind mindestens 2 Einwohnergemeindeversammlungen pro Jahr vorgeschrieben. An der Gemeindeversammlung im Sommer, wird über die Rechnung des Vorjahres abgestimmt. An der zweiten Gemeindeversammlung im Herbst, wird über den Voranschlag für das kommende Jahr und über den Steuerfuss abgestimmt. 

 

Einwohnergemeindeversammlung