Die Sportanlage Überdeckung A1 steht der Bevölkerung von Neuenhof zur Verfügung.
Einzel- oder Dauerbewilligungen erhalten ortsansässige Vereine und Organisationen, welche im öffentlichen Interesse liegende ideelle, oder sportliche Ziele verfolgen und die für eine sorgfältige und möglichst störungsfreie Nutzung Gewähr bieten.
Bewilligungen werden an den Gesuchstellenden ausgestellt und dürfen nicht auf anderer übertragen werden. An Bewilligungen können zusätzliche Auflagen geknüpft werden. Eine erteilte Bewilligung kannn in begründeten Fällen widerrufen oder abgeändert werden.
Benützungsgesuche sind frühzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen im Voraus einzureichen
Benützungszeiten
Den Vereinen und der Bevölkerung steht der Kunstrasen Sportplatz wie folgt zu:
Montag bis Samstag 09.00 - 22.00 Uhr
Sonn- und allgemeine Feiertage 10.00 - 18.00 Uhr
Benützungskosten
Für Vereine und die Bevölkerung von Neuenhof ist die Benützung des Sportplatzes kostenlos.
Für Anfragen sowie weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zu Verfügung.
Telefon 056 416 21 20
E-Mail bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Benutzungsordnung
Reglement über die Benützung des Sportplatzes
Reservationssystem