Objektbeschreibung
In neuem Glanz und komplett saniert päsentiert sich der neue Peterskeller ab April 2016. Dieser befindet sich im Sockelgeschoss des alten Schulhauses, welches ebenso einer Gesamtsanierung unterzogen wurde. Nebst neuer Möbelierung und dem dazugehörigem Materiallager bietet der Peterskeller ein grosszügiges Foyer (Eingangsbereich), welches vorzüglich für Apéros verwendet werden kann. Auch eine neue Gastroküche mit dazügehörigen Inventar findet nun neuen Platz im Peterskeller.
Miete
Der Peterskeller dient in erster Linie den Bedürfnissen der Einwohnergemeinde und der Ortsbürgergemeinde Neuenhof. Er kann auch an Vereine, politische Parteien, Firmen oder ortsansässige Privatpersonen vermietet werden.
Für Vermietungsanfragen sowie weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zu Verfügung.
Telefon 056 416 21 20
E-Mail bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Die zulässige Personenzahl entnehmen Sie bitte dem angefügten Reglement über die Benützung von Mietobjekten. Das Reservationsformular finden Sie am Ende der Website. Gerne können Sie das Formular auch bei der Abteilung Bau, Neuenhof, anfordern.
Benützungsarten
Bei der Vermietung des Peterskellers unterscheidet man zwischen zwei Benützungsarten.
Die Grundausstattung ist bei beiden Arten gleich. Es wird lediglich unterschieden, ob man den Peterskeller mit oder ohne Küche mieten will.
Benützungsgebühren
Die Benützungsgebühren gelten pro Tag und sehen wie folgt aus:
Mieter | ohne Küche | mit Küche |
Vereine und politische Parteien von Neuenhof (gemäss Mitgliederliste des Vereinskartells Neuenhof) | CHF 120.00 | CHF 200.00 |
Übrige Vereine, Private und Firmen von Neuenhof | CHF 220.00 | CHF 300.00 |
Auswärtige (keine Privatpersonen) | CHF 350.00 | CHF 500.00 |
Annullationsgebühr
Gemäss § 17 im Reglement über die Benützung von Mietobjekten.
Reservationssystem
Mietobjekt-Benützungsreglement
Hausordnung / Weisungen Peterskeller
Fotos
Rauchverbot
Am 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Das dort verankerte Rauchverbot gilt unter anderem für geschlossene, öffentlich zugängliche Räume. Deshalb gilt seither ein Rauchverbot im Peterskeller, in der Aula sowie in den Turnhallen Zürcherstrasse und Zentrum bzw. in allen öffentlichen Gebäuden.
Die Verfolgung von Verstössen von Einzelpersonen gegen das Rauchverbot liegt in der Zuständigkeit der regionalpolizei wettingen-limmattal. Diese hält den Tatbestand fest, nimmt die Personalien der beteiligten Personen auf und erstattet Anzeige beim Bezirksamt Baden (Straftat nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen).