Finanzen, Taschengeld & Jugendlohn

Es ist sinnvoll den Kindern Taschengeld zu geben, denn nur wer Geld zur Verfügung hat, kann lernen, damit richtig umzugehen. Jedoch ist niemand verpflichtet Taschengeld zu geben. Eltern und Kinder vereinbaren gemeinsam, wofür das Geld eingesetzt wird.  Es ist sinnvoll bis zur vierten Klasse das Taschengeld wöchentlich, anschliessend monatlich auszuzahlen.  So lernen die Kinder schrittweise, sich das Geld einzuteilen.

Die beste Vorbeugung gegen die Verschuldung von Kindern und Jugendlichen ist, dass sie lernen mit dem Geld, welches sie zur Verfügung haben, eine Woche oder einen Monat auszukommen. Wir empfehlen, keine Vorschüsse auf Taschengeld zu geben. Erstellen Sie am besten mit Ihrem Kind zusammen einen Budgetplan. Beachten Sie dabei das gesamte Familienbudget. Zeigen Sie Ihrem Kind wie man Geld einteilt und Rückstellungen für Wünsche macht, also spart.

 

Unsere Tipps

  • Taschengeld regelmässig auszuzahlen
  • Keine Rechenschaft über die Ausgaben verlangen
  • Taschengeld nicht als Druck- oder Erziehungsmittel verwenden
Pro Woche 

1. Schuljahr

2. Schuljajr

3. Schuljahr

4. Schuljahr

Fr. 1.00 - 2.00

Fr. 2.00 - 3.00

Fr. 3.00 - 4.00

Fr. 4.00 - 5.00

Pro Monat 

5./6. Schuljahr

7./8. Schuljahr

9./10. Schuljahr

Fr. 20.00 - 25.00 

Fr. 25.00 - 40.00

Fr. 40.00 - 60.00 

Empfehlung von www.budgetberatung.ch.

 

Erweitertes Taschengeld / Jugendlohn
Ab der Oberstufe kann schrittweise ein erweitertes Taschengeld bzw. ein Jugendlohn vereinbart werden. Diese Beträge richten sich nach dem effektiven Aufwand und dem finanziellen Rahmen des Familienbudgets.

Pro Monat 

Taschengeld

Handy

Schuhe, Kleider (auch Unterwäsche und Socken)

Coiffeur, Körperpflege, Hygiene

Velo, Mofa

Schulmaterial

Nach Aufwand:

Auswärtige Verpflegung

Fahrkosten (Abis), Lehrmittel, Exkursionen, Lager, Sport

Fr. 30.00 - 80.00

Fr. 10.00 - 30.00

Fr. 70.00 - 80.00

Fr. 30.00 - 40.00

Fr. 10.00 - 30.00

Fr. 10.00

 

Fr. 10.00 (pro Tag)

Fr. 10.00

Hier erfahren Sie mehr:
www.jugendlohn.ch

 

Geldsorgen, Schulden, Betreibung, Lohnpfändung, Privatkonkurs, Verlustscheine?
Die unten aufgeführten gemeinnützigen Fachstellen für Schuldenberatung bieten spezialisierte Beratung und Begleitung an für Personen, die Verschuldungsrisiken ausgesetzt oder bereits überschuldet sind. Wenden Sie sich an die Fachstelle in Ihrer Region. Die Verbandsmitglieder von Schuldenberatung Schweiz verpflichten sich, die vom Dachverband festgelegten methodischen Richtlinien in ihrer Beratungspraxis umzusetzen.

 

Budget Beratung
Soziale Dienste Neuenhof
056 416 21 80 oder sozialdienst(at)neuenhof.ch

 

Caritas Aargau
Laurenzenvorstadt 80
5000 Aarau
062 822 90 10
box(at)caritas-aargau.ch
www.caritas-aargau.ch

 

Schuldenberatung Aargau – Solothurn
Effingerweg 12
5000 Aarau
062 822 82 11
info(at)schulden-ag-so.ch
http://www.schulden-ag-so.ch