Bauherrschaft
Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Lage
Parzelle Nr. 2272, Hardstrasse 77, Zone W5, Neuenhof
Bauvorhaben
Änderung an der Mobilfunkanlage (mit nachträglicher ordentl. Bewilligung des Korrekturfaktors)/NEHO
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe für den Gestaltungsplan "Unterdorf-Güterstrasse", Parzellen 727/729/1795, gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 18. November 2024 bis 17. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Naturund Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Unterdorf-Güterstrasse", Neuenhof, wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs, 1 BauG).
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17.12.2024
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Bauherrschaft
Grabenstrasse AG / Zürcherstrasse AG, Leumattstrasse 24, 6006 Luzern
Lage
Parzellen Nr. 1846 / 2099, Zürcherstrasse 92, Ackerstrasse 1, Weststrasse 37, Neuenhof
Bauvorhaben
Abbruch Gebäude Nr. 424 / 433 und neue Arealüberbauung mit 47 Wohnungen und Tiefgaragen
Gestützt auf § 60 Abs. 2 BauG und § 54 Abs. 3 BauV liegen die Pläne während der Zeit vom 4. November 2024 bis 3. Dezember 2024 im Gemeindehaus, Erdgeschoss, öffentlich auf.
Telefon: 056 416 21 20
E-Mail: bauverwaltung(at)neuenhof.ch
Einwendungen können während der gesetzlichen Auflagefrist (30 Tage) beim Gemeinderat erhoben werden. Sie haben einen Antrag, eine Begründung sowie ein Begehren zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizuziehen und soweit möglich beizulegen.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau und Planung, Neuenhof, gerne zur Verfügung.